"Heise-Urteil": Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab

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spiegel.de meldet:
Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen...
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,812526,00.html

Bild-Quelle: http://www.flickr.com/photos/hanskainz/2415542853/
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